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Montag, 25. September 2017

Reformation im mittleren Filstal - Teil 8

Teil 8: Eine hochbrisante Gegenpropaganda zur Reformation in der Gingener Johanneskirche


In Gingen entstand 1524 in der nur wenige Jahre zuvor vergrößerten Dorfkirche - seit 1963 die Johanneskirche - ein großes Wandgemälde. Seit seiner Wiederentdeckung in der ersten Hälfte der 1960er Jahre gelang zwar die Identifizierung der einzelnen Elemente dieses Bildes, die Brisanz dieses Bildes wurde jedoch erstmals in der Gingener Ortsgeschichte von 2015 vorgestellt.  

Das Aussehen der Gingener Johannes-Kirche vor 1524

Anhand mehrerer Jahreszahlen kann man das Aussehen der Gingener Dorfkirche vor 1524 exakt beschreiben. Bis zum Jahre 1463 besaß die Kirche nur einen im Turmquadrat eingebauten Chor. Diese architektonische Form findet man bis heute in zahlreichen alten Kirchen in der Region, z.B. in Unterweckerstell und in Oberwälden.
Dann begann die erste große Umbauphase, wie der Türsturz über dem Eingang zur Sakristei zeigt. Im Jahre 1463 hatte man die dicken Mauern des Turm aus dem 13. Jahrhundert geöffnet - zum einen für eine Sakristei, und zum anderen für die Verlängerung des Chors in Richtung Osten.
Über den Baumeister und den Bauherrn gibt es keine schriftlichen Belege, doch geben hier zwei Wappen und zwei Köpfe zumindest ein paar wenige Hinweise. Im Chor stützt sich das Gewölbe auf Konsolen. Man findet dort auf der Nordseite das Wappen der adeligen Familien von Leimberg, die ihren Familiensitz im oberen Filstal hatte. Auf der Südseite und genau gegenüber ist das Wappen der Reichsstadt Ulm angebracht. Auf zwei weiteren Konsolen ist auf der Nordseite ein Mann mit einer Kappe und auf der Südseite ein Mann mit Tonsur zu sehen. Möglicherweise handelt es sich hier um den Baumeister und den Auftraggeber.  
Die nächste Baumaßnahme umfasste die Innengestaltung des Chores. An den Turmwänden im Süden und Norden entstanden Darstellungen der vier Kirchenväter. In der Nordwand des Chores hatte man zusätzlich eine Sakramentsnische eingerichtet. Diese wurde dann 1487 mit einer illusionistischen Malerei überwiegend in Grün-, Weiß- und Gelbtönen eingefasst.
Mit der Bemalung des Chores war die erste Bauphase abgeschlossen. Das Aussehen der Kirche entsprach nun den gängigen Vorstellungen: im Chor, dem Wirkungsort der Geistlichkeit, erinnerten die Bilder an ihre Bestimmung und an ihre Aufgaben als Geistliche. Im Hauptraum, dem Langhause, wurde die Gemeinde Zeuge der religiösen Handlungen im Chor.
Im Jahre 1512 wurde das Langhaus vergrößert. Die Veränderungen bei der Breite lassen sich seit dem Einsetzen des Inschriftensteins vom Jahre 915 im Zuge der Vorbereitungen auf das 1000jährige Jubiläum der Johanneskirche 1984 auf der nördlichen Ostwand des Langhauses erkennen, als damals im Zuge der Bauarbeiten der Abschluss der alten Außenmauer entdeckt und freigelegt wurde. Nach Abschluss der Maurerarbeiten wurde 1512 der Dachstuhl steiler als zuvor aufgerichtet und die Felderdecke eingezogen.

Das zeitliche Umfeld 

Über den Entstehungszeitraum des monumentalten  Wandgemäldes im Langhaus der Gingener Dorfkirche geben die beiden rechts und links neben dem Chorbogen aufgebrachten  Jahreszahlen genauen Aufschluss. Es entstand 1524.    
Datierung des Wandgemäldes 'Jüngstes Gericht' in der Johanneskirche in Gingen/Fils - © GvT
Das Gemälde entstand in einer Zeit der Unruhe und des Umbruchs. Der stärkste Umbruch ging von Zürich und seinem Reformator Huldreich/Ulrich Zwingli aus. Zwingli hatte 1522 seine erste reformatorische Schrift herausgegeben. Im Januar 1523 fand die erste Züricher Disputation statt, die Zwingli eigentlich der Ketzerei überführen sollte, wo Zwingli jedoch den Züricher Rat von seinen Erkenntnissen überzeugen konnte. Auch die beiden folgenden Disputation konnte Zwingli für sich entscheiden. In deren Folge wurde im Januar 1524 die Messe in Zürich abgeschafft und zwischen 1523 und 1524 bereits neue Vorschriften für das künftige, nunmehr von der Reformation geprägte  Zusammenleben in der Stadt erlassen.
Die Vorgänge in der Schweiz waren im süddeutschen Raum nicht verborgen geblieben, denn Ulm und Memmingen besaßen enge Handelskontakte in die Schweiz. Zudem gehörte sowohl Ulm wie auch Zürich zum Bistum Konstanz. Es verwundert daher nicht, dass reformatorische Forderungen auch im restlichen Süddeutschland laut wurden. Ab 1523/24 zeigten die neuen Lehren in breiten Bevölkerungsschichten Wirkung. Am 22. Mai 1524 konfrontierte die Bürgerschaft den konservativen Ulmer Rat mit der Forderung nach der Anstellung eines evangelischen Prädikanten. Dieser konnte dem Begehren zwar nicht ausweichen, stellte deshalb Konrad Sam auf ein Jahr ein, machte aber von Beginn an deutlich, dass der neue Prediger nicht auf die Unterstützung des Rates hoffen konnte. Sam, ein Anhänger von Huldreich Zwingli, wandte sich wortstark unter anderem gegen die Verehrung der gottlosen Götzen, d.h. der zahllosen Heiligenfiguren und Altären in den Gotteshäusern.
Das Ausgreifen reformatorischer Ideen und Forderungen erreichte erst zeitlich verzögert den Geislinger Raum. Im Dezember 1525 wandten sich 39 Geislinger Bürger und 7 Kuchener an den Ulmer Rat mit der Bitte um einen evangelischen Prediger für die 5-Täler-Stadt.
Die Kritik an der staatlichen Obrigkeit ist ab 1523 auch im Ulmer Territorium greifbar. Immer wieder flammten Aufstände gegen zu harte Besteuerung und gegen die wirtschaftlichen Missstände auf, beispielsweise 1523 in Elchingen. Seit Juni 1524 kam es zu aufrührerischen Reden und Anschlägen auf die Ulmer Stadtbediensteten. Die Unruhen griffen anschließend auf das gesamte Territorium der Reichsstadt Ulm über. Die vom Rat erhoffte Steuererleichterungen für Leipheim wurden im Dezember 1524 abgelehnt, weshalb dort Unruhen ausbrachen. Im ersten Viertel des Jahres 1525 wurde noch über die Forderungen der Bauern ergebnislos verhandelt, am 29. März 1525 kam es zur ersten Schlacht des Bauernkrieges südlich von Leipheim.

Der Entstehungszeitraum von 1524

Das Gingener Wandgemälde entstand 12 Jahre nach Fertigstellung des Langhauses. Das außergewöhnliche an diesem Wandgemälde ist, dass es die gesamte Breite des östlichen Langhauses bedeckt. Es wendet sich also ganz bewusst dem Gottesdienstbesucher als Adressaten des Bildes zu.
Es gibt kein exaktes Datum, das uns über den Beginn oder das Ende der Ausmalung berichtet. Aber aufgrund der üblichen Arbeitszeiten auf Baustellen - April bis Mitte Oktober - kann man davon ausgehen, dass in diesem Zeitraum das Gemälde angefertigt wurde. Und parallel dazu gab es politische Unruhen im Ulmer Territorium zu verzeichnen.

Der Appell an die Betrachter

Das Gingener Wandbild thematisiert das ‘Jüngste Gericht’. Nach dem Verständnis der Zeitgenossen entschied sich dabei, ob die Toten in das Himmelreich eingingen oder in die Hölle verbannt wurden. Die Hölle wurde den Menschen seit dem Mittelalter als ein Ort schlimmster Qualen vermittelt. Niemand wollte dort enden. Auf diese Weise entwickelte sich das Thema vom Jüngsten Gericht zum besten Druckmittel der Kirche bei den Gläubigen.

Moses - in der linken oberen Ecke des Gemäldes, seine Schrifttafel in der Hand haltend - © GvT
Im Gingener Bild wurde das Druckmittel noch einmal verstärkt. Der Künstler platzierte im linken oberen Eck eine Darstellung von Moses - erkennbar an seinen Hörnern. Auf einer Schrifttafel steht: Oh, ihr Menschen, haltet die Gebote Gottes, so ist euch nah das Reich. In der rechten oberen Ecke ist ein typischer Ulmer Patrizier - erkennbar an seiner Kleidung - abgebildet, der ebenfalls eine Schrifttafel in der Hand hält. Darauf ist zu lesen: Oh, ihr Menschen, bedenket das schreckliche Urteil.

Ulmer Patrizier - in der rechten oberen Ecke des Gemäldes, seine Schrifttafel in der Hand haltend - © GvT

Die Interpretation des Gemäldes, vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund betrachtet, ist eindeutig: Die Warnungen von Moses - aus dem Himmel - und dem Vertreter der Ulmer Dorfherrschaft, dem Patrizier, sollten den aufrührerischen, von den Gedanken der Reformation vereinnahmten Betrachtern die schrecklichen Folgen ihres Handelns vor Augen führen - und im besten Fall von ihren Vorhaben abbringen.   

Der Stifter

Der Stifter des Gingener Wandgemäldes war Eitel Sigmund von Berg, ein Adeliger aus dem oberen Donautal, samt seiner Familie - links die männlichen, rechts die weiblichen Mitglieder. Sie sind in kniender Haltung dargestellt. Ihre Hände sind zum Gebet gefaltet. Sie verkörpern das von Kirche und Obrigkeit geforderte Ideal.

Die Stifterfamilie Berg-Speth - © GvT
Der Stifter war ein eindeutiger Gegner der Reformation. In seinen Händen hält er einen Rosenkranz. Er war Ulmer Stadthauptmann und zog anstelle des Ulmer Bürgermeisters in die Schlachten des Bauernkrieges und verteidigte somit die Herrschaft Ulms.

Torso des Stifters mit dem Rosenkranz in der Hand - © GvT

Zweck des Bildes
Das Gingener Wandbild ist eine eindeutige Propaganda zugunsten der alten, der katholischen Religion und der bestehenden Obrigkeit. Dies verdeutlicht auch der ‘Zug der Seligen’ - fester Bestandteil des Motivs vom ‘Jüngsten Gericht’ - vor dem Himmelstor. In Gingen sind dort zuerst alle Mitglieder der Geistlichkeit zu erkennen: ein Papst, ein Bischof und am größten dargestellt - ein Pfarrer. Die Betrachter waren aufgefordert, durch ihren Lebenswandel und der von Moses geforderten Einhaltung der biblischen Gebote diesen Vorbildern nachzufolgen. Das Wandgemälde ist vor allem aufgrund der darin verwendeten Details eine bis heute erhalten gebliebene Gegenpropaganda zu den reformatorischen Bewegungen der Zeit um 1524. 

Reaktionen auf das Wandgemälde

Dass die Zeitgenossen dieses Wandgemälde tatsächlich auch auf diese Weise verstanden, lässt sich auf zweierlei Art und Weise belegen. Im Gemälde gibt es zwei verräterische Fehlstellen: So wurde das Gesicht des Stifters Eitel Sigmund von Berg und das Gesicht des Pfarrers Georg Bleicher zerstört.
Pfarrer Bleicher (rot umrandet), der Papst und der Bischof hinter ihm, alle ohne Gesichtszüge - © GvT
Nach Einführung der Reformation in der Reichsstadt Ulm und in ihrem Territorium ließ der Ulmer Rat regelmäßig sogenannte Visitationen durchführen. In den dabei entstandenen Berichten lässt sich bis 1605 sehr deutlich ablesen, dass die Gottesdienstbesucher dieses Bild lieber heute als morgen überstrichen hätte, jedoch aufgrund der rechtlichen Situation diese Maßnahme nicht durchführen konnten. Doch dazu später an anderer Stelle in diesem Blog.

Quellen und Literatur

- von Trauchburg, Gabriele, 1100 Jahre Gemeinde Gingen an der Fils. 915-2015, Gingen 2015
- von Trauchburg, Gabriele, Johanneskirche Gingen/Fils - ein Kirchenführer, Gingen 2015
- Himmel, Hölle, Fegefeuer  - Das Jenseits im Mittelalter. Katalog, hrsg. v. Schweizerisches Landesmuseum, Zürich 1994


Mittwoch, 28. Juni 2017

Reformation im Mittleren Filstal, Teil 2 - Ulms Weg in die Reformation

© Gabriele von Trauchburg, Juni 2017


Der Ulmer Bürgermeister der Reformationszeit, Bernhard Besserer, versuchte zwischen 1521 und 1530 einen Mittelweg zwischen modernen Reformideen sowie Loyalität zum Reich und dem Stadtherren Kaiser Karl. V. zu finden. Die städtische Obrigkeit wollte in diesem Zeitraum keine Reformation einführen, weil diese nach Meinung des Rates nicht mit den ökonomischen und politischen Zielen der Stadt zu vereinbaren war. Deshalb wurden reformatorische Prediger zwischen 1521 und 1524 dann, wenn sie zuviel Aufmerksamkeit erregten, der Stadt verwiesen.

1524 - Ulms erster evangelischer Prediger

Im Jahre 1524 konnten Ulmer Bürger erstmals beim Rat einen eigenen Prediger durchsetzen. Die Wahl fiel auf Konrad Sam. Er war eifriger Anhänger des Schweizers Ulrich Zwingli und stand mit ihm ab 1526 in engem Briefkontakt. Auf diese Weise fanden Zwinglis Lehren Eingang nach Ulm.
In den folgenden drei Jahren wurde - nach dem Vorbild von Zwinglis Vorgehen in Zürich - schrittweise eine partielle Reformation eingeführt: 1526 wurde die Taufe in deutscher Sprache eingeführt und die Priesterehe erlaubt, dann ab 1527 die Fronleichsnams- und Palmprozession sowie das Himmelfahrtsfest aufgehoben.

Meinungsumfrage in Ulm zur Einführung einer Reformation 

Nach dem Reichstag von 1530 in Augsburg sahen sich die Ulmer gezwungen, sich offen zur Reformation nach dem Vorbild von Straßburg und Memmingen zu bekennen. Auf der Basis des Großen Ulmer Schwörbriefs von 1397 wurde eine Befragung der Bürgerschaft zur Einführung der Reformation durchgeführt. Im November 1530 stimmten die 17 Zünfte der Stadt, die Patrizier, Pfahlbürger, Beiwohner und einzelne Bruderschaften ab. 1621 der 1865 stimmberechtigten Personen entschieden sich zugunsten der evangelischen Lehre nach dem Zwinglischen Vorbild! Bei dieser Bürgerbefragung - das zeigen die Namenslisten - war die Landbevölkerung nicht in dieses Verfahren einbezogen worden.
Nach Abschluss dieses eindeutig ausgefallenen Votums veranlasste der Rat die nächsten Schritte: Die Stadt trat im Frühjahr 1531 dem neu gegründeten, evangelischen Schmalkaldener Bund bei. Damit war die Stadt militärisch nach außen abgesichert und konnte sich ihrer inneren Entwicklung widmen. Die Legitimation zur Durchführung der Reformation lieferte ein Rechtsgutachten des Ulmer Stadtsyndikus Hieronymus Roth.
Mitte April forderte Ulm Prediger von Straßburg, Konstanz und Basel an, um in der Stadt eine umfassende Reformation einzuführen. Unterstützt werden sollten sie vom neuen 9er-Ausschuss. Am 20. Mai 1531 trafen die drei Prediger Ambrosius Blarer aus Konstanz, Martin Butzer aus Straßburg und Johann Ökolampadius aus Basel ein.

Meinungsumfrage unter den Geistlichen im Ulmer Territorium

Zwischen dem 20. Mai und dem 2. Juni 1531 wurde ein aus 18 Artikeln bestehender Fragenkatalog für Geistliche verfasst und vom Rat der Stadt gebilligt. Auf dieser Grundlage wurden die städtischen Geistlichen examiniert. Die als tauglich erachteten Pfarrer und Ordensleute verblieben auf ihren Stellen, nicht geeignete Personen wurden aus ihren Stellen entfernt.
Am 16. Juni wurde die Messe abgeschafft. In der zweiten Juni-Hälfte wurde das Münster geschlossen und alle religiösen Bilder daraus entfernt. Am 16. Juli feierte Ambrosius Blarer das 1. Abendmahl nach dem neuen Glauben. Am 6. August wurde die neue, von Martin Butzer ausgearbeitete Kirchenordnung verkündet. Im Herbst schließlich wurden alle Klöster der Stadt aufgelöst.

Praktische Überlegungen und Planungen zur Einführung der Reformation in Ulm

Nach der Ankunft von Butzer, Blarer und Ökolampad am 20. Mai 1531 in Ulm begannen die Überlegungen um das praktische Vorgehen bei der Einführung der Reformation in Ulm und in dessen Territorium.  Bürgermeister Besser bestimmte, dass zuerst die Stadt und dann das Ulmer Land reformiert werden sollte. Ab dem Pfingstsonntag würden die Reformatoren in zentralen Orten predigen und mit diesen Predigten die Menschen zugunsten der Reformation überzeugen. Das Ulmer Territorium wurde hierfür aufgegliedert.
  • - Ambrosius Blarer sollte in der Reichsstadt selbst predigen
  • - Martin Butzer predigte in Geislingen 
  • - Johann Ökolampad und Konrad Sam wirkten südlich von Ulm

Widerstand in Geislingen
Über die Vorgänge an Pfingsten in der Stadtkirche ist man wohl unterrichtet, denn Martin Butzer berichtete über sein Geislinger Fiasko an den Ulmer Bürgermeister Besserer. Butzer hatte in der neuen Form von der Geislinger Stadtkanzel gepredigt und - nachdem er die Kanzel verlassen hatte, war Dr. Georg Oswald postwendend hinaufgestiegen und hatte Butzer und seine Thesen angegriffen. Martin Butzer musste also damit rechnen, dass auch bei jeder künftigen Predigt Pfarrer Dr. Oswald aufstehen und seine Sicht der Dinge darlegen würde. Eine vollständige Überzeugung der Gläubigen war auf diese Weise nicht zu erreichen. Eine heikle Situation war entstanden, zu deren Lösung Gingen beitragen sollte, wie noch im 4. Teil dieser Reihe erläutert wird. Und in Ulm verfolgte man weiterhin mit Hochdruck die anvisierten Ziele.

Einführung der Reformation in Ulm

Gleich nach den Pfingst-Feiertagen begann die eigentliche Einführung der Reformation im Territorium der Reichsstadt Ulm mit der Befragung ihrer Geistlichen in Stadt und Land. Am 7. Juni wurden die Pfarrer, Kapläne und Frühmesser einzeln vor die Ulmer Kommission geholt. Man stellte ihnen 18 Fragen - zur Berufung und Überprüfung der Prediger und Pfarrer, - zum Synodal- und Visitationswesen, - zur Neuordnung des Schulwesens, - zur Neuordnung der Kirchengebräuche, - zur Neuordnung der Zeremonien - und zur Kirchenzucht. Jeder einzelne Pfarrer musste seine persönliche Meinung zu jeder Frage abgeben. Seine Antworten wurden sorgfältig notiert.
Deutlich merkt man dem überlieferten Protokoll an, dass sich die Geistlichen möglichst unverbindlich ausdrückten, um keinerlei Angriffsflächen für eine mögliche Entlassung aus ihren Stellen zu bieten.

Das Patronatsrecht entscheidet über die Einführung  

Interessant für unsere Region ist auch die Tatsache, welche Geistlichen sich in Ulm der Befragung gestellt hatten bzw. hatten stellen müssen. Aus unserer Region erschienen in Ulm die Pfarrer von Böhringen und Kuchen, der Pfarrverweser von Süßen sowie die Kapläne von Böhringen und Hausen. Es fehlt der Gingener Pfarrer. Am Ende der Pfarrerbefragung hatte der Ulmer Rat und die drei Reformatoren einen genauen Überblick über die religiöse Situation im Ulmer Territorium erhalten. Und dieses zeigte noch lange kein einheitliches Bild. Von einer durchwegs begeisterten Annahme des neuen Glaubens konnte zumindest in der sogenannten Unteren Helfensteinischen Herrschaft keine Rede sein.  


Die neue Kirchenorganisation 

Dennoch trieb der Rat das Projekt Reformation weiter gezielt voran. Am 6. August 1531 wurde die neue Kirchenzuchtordnung, verabschiedet. Sie regelte das gesamte Alltagsleben neu, weil vom Rat nicht länger die päpstliche und bischöfliche Hoheit anerkannt wurde. Zu den neu geordneten Bereichen zählten die Kirchenorganisation (Bedienstete, Feiertage, Zeremonien, Tanzen und andere Vergnügungen), die Kirchenzucht (mit Taufe, Abendmahl, Konfirmation, Kirchengesang, Bilder-Verbot, Gebetspflicht), Kleidung, Eheschließung u. -scheidung, Umgang der Geschlechter miteinander, Kampf gegen Aberglauben, die Schulorganisation u. vieles mehr.  

Aus diesen Artikeln lassen sich in allen Punkten deutlich die Einflüsse Ulrich Zwinglis und damit das Bekenntnis der 4 Städte Memmingen, Konstanz, Lindau und Straßburg deutlich ablesen, der Einfluss Luthers auf diese erste Ulmer Kirchenordnung ist minimal, um - nicht zu sagen - nicht vorhanden.

Die Ulmer Kirchenordnung von 1531 bildete sozusagen das ‘Grundgesetz’ für Kirche und Ulmer Territorium, das in den folgenden Jahren bis 1540 mit immer neuen Ordnungen (= Gesetzen) ergänzt wurde. Mit all diesen neuen Gesetzen wurde das neue evangelische Verständnis vom Zusammenleben der Menschen allmählich mit Substanz ausgefüllt.
Die Umsetzung der Kirchenordnung in die Praxis begann am 11. Aug. 1531 mit dem Verbot der Messe. Der Gesang, die Beichte sowie sämtliche weiteren ‘päpstlichen’ Zeremonien wurden gleichfalls aus der Kirche verbannt. Ab dem 21. August 1531 wurden die Altäre, Bilder und Tafeln aus den Kirchen entfernt.
Das Mittelschiff des Ulmer Münsters - © GvT

Im Herbst 1531 wurden die Geistlichen ein weiteres Mal von Vertretern des Ulmer Rates und den Reformatoren befragt. Bei diesem Durchgang entschied sich nun endgültig, wer von den Pfarrern auf seiner Stelle verbleiben und wer gehen musste.

Quellen und Literatur

Stadtarchiv Ulm - einschlägige Archivalien zur Reformation in der Reichsstadt
Gabriele von Trauchburg, 915-2015. 1100 Jahre Gingen an der Fils, Gingen 2015, S. 102-106

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